Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Präambel
Die Heritsch Media GmbH, (in der Folge „ANBIETER“), Büroadresse: Berndorf 105/3, 8151 Hitzendorf, Österreich, FN 532620s bietet für Unternehmen Dienstleistungen in den Bereichen Social Media Advertising, Online Positionierung, Social Media Management, Performance Marketing, Influencer Marketing sowie Consulting zu diesen Themenkreisen an. Der ANBIETER unterstützt seine Kunden (in der Folge „KUNDE“) dabei, Leads, also relevante Datensätze über die gewünschte Zielgruppe, zu gewinnen. Schlussendlich soll auf diese Weise das Zielpublikum besser erreicht werden und damit der Umsatz gesteigert werden. In Einzelfällen leistet der ANBIETER Leistungen im gesamten Sale-Prozess. Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Dies geschieht ohne Diskriminierungsabsicht. Sämtliche Geschlechter sind gleichermaßen angesprochen.
2. Geltungsbereich
Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmern im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG. Diese AGB regeln die Bestellung und Inanspruchnahme der Leistung des ANBIETERS. Davon abweichende Bedingungen des KUNDEN gelten. Diese AGB bilden einen integralen Bestandteil des an den KUNDEN gerichteten Angebotes.
3. Entgelt, außergewöhnliche Aufwendungen und Zahlungsmodalitäten
Die zwischen den Vertragsparteien konkret vereinbarten Preise ergeben sich aus dem an den KUNDEN gerichteten Angebot. Die im Angebot des ANBIETERS angeführten Preise verstehen sich in EUR. Im Zweifel ist die Umsatzsteuer noch nicht inkludiert. Es gelten jeweils die im Vertragszeitpunkt angeführten Preise. Je nach Situation, vereinbaren die Vertragsparteien im Angebot eine einmalige Entlohnung der erbrachten oder zu erbringenden Leistung, eine Verrechnung nach anfallendem Aufwand oder eine laufende Service-Pauschale. Im Falle einer Service-Pauschale gilt, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde wie folgt: Der ANBIETER verrechnet dem KUNDEN eine monatliche Service-Pauschale. Sollte mit dieser Service-Pauschale kein Auslangen gefunden werden, können außergewöhnlichen Aufwendungen gesondert verrechnet werden. Diesbezüglich gelangen die im Angebot ersichtlichen Stundensätze zu Anwendung. Im Zweifel gilt ein Stundensatz von netto EUR 160,00 für angemessen. Sofern für den ANBIETER absehbar wird, dass mit der Service-Pauschale kein Auslangen gefunden werden kann, wird dieser den KUNDEN rechtzeitig vorab kontaktieren, um ihn über die außergewöhnlichen Kosten zu informieren. Alternativ bemisst sich das Entgelt nach der Anzahl der gewonnenen Leads („Bezahlung per Lead“). Das Entgelt für den jeweiligen Lead sowie die Definition, was genau unter einem Lead zu verstehen ist, wird mit dem Kunden im Angebot vereinbart. Die Service-Pauschale ist monatlich zu entrichten, sofern der KUNDE nicht die Option eines Jahres-Rabattes beansprucht hat. Der Zeitpunkt der Fälligkeit der zu entrichtenden Entgelte bestimmt sich nach dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Dazu ein Beispiel zur besseren Veranschaulichung: Der KUNDE schließt am 15.5.2024 den Vertrag ab, indem er das Angebot des ANBIETERS annimmt. Die erste monatliche Service-Pauschale wird am 15.5.2024 fällig. Die nächste am 15.6.2024 usw. Wenn eine „Bezahlung per Lead“ erfolgt, erfolgt die Abrechnung monatlich am 25. des jeweiligen Monats im Nachhinein.Neben der Service-Pauschale wird der ANBIETER für die Implementierung und Initialisierung der Social-Media-Strategie (in der Folge „IMPLEMENTIERUNGSPHASE“) ein einmaliges Entgelt laut Angebot in Rechnung stellen. Diese IMPLEMENTIERUNGSPHASE dient dazu, die erforderlichen Accounts einzurichten und zielgerichteten Algorithmen zu konfigurieren.Etwaige an dritte Dienstleister (zB „Facebook“/“Meta“, „Google“, „TikTok“, „Pinterest“ oder Influencer) zu entrichtende Entgelte, sind nicht von der Service-Pauschale umfasst und sind daher vom KUNDEN gesondert zu tragen. Der ANBIETER wird dem KUNDEN die Rechnungen dieser dritten Dienstleister zum Zwecke der buchhalterischen Verwertung übermitteln. Sofern die Forderungen nicht binnen vierzehn Tagen bezahlt werden, wird der ANBIETER den gesetzlich zulässigen Verzugszins im Sinne des § 456 UGB ab dem Tag der Fälligkeit verrechnen. Für Mahnschreiben kann ein Aufwandsersatz von EUR 40,00 pro Mahnschreiben in Rechnung gestellt werden. Im Falle eines Zahlungsverzuges von mehr als vierzehn Tagen ist der ANBIETER dazu berechtigt, seine Leistungen bis zum Ausgleich des Rückstandes zurückzubehalten. Der ANBIETER ist berechtigt, das Entgelt laut Angebot nach Ankündigung von drei Monaten zu erhöhen, sofern es dafür nachvollziehbare Gründe gibt. Zusätzlich dazu, ist der ANBIETER einmal pro Jahr berechtigt, das laufende Entgelt an den aktuellen österreichischen Verbraucherpreisindex (Referenz ist der österreichische Verbraucherpreisindex verlautbart auf der Website der Statistik Austria zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses) anzupassen.
4. Mitwirkungspflichten
Für die Leistungserbringung ist eine enge Zusammenarbeit der Vertragsparteien erforderlich. Die Vertragsparteien werden sich daher über alle Umstände aus ihrer Sphäre informieren, die eine Auswirkung auf die Leistungserbringung durch den ANBIETER haben können. Im Falle einer „Bezahlung per Lead“ wird der KUNDE dem ANBIETER wahrheitsgemäß Auskunft über sämtliche relevanten Informationen erteilen. Ein Verstoß gegen diese Offenlegungspflicht berechtigt den ANBIETER das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen und zivil- und strafrechtliche Ansprüche gelten zu machen. Der ANBIETER behält sich das Recht vor, die Richtigkeit und Vollständigkeit der mitgeteilten Informationen durch einen Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.Es liegt in der Verantwortung des KUNDEN, die vom ANBIETER ausgesprochenen Empfehlungen in Bezug auf die Social Media Strategie und generierten Leads wirtschaftlich zu verwerten. Insbesondere treffen den ANBIETER keine Hinweispflichten, ob Anfragen von potentiellen Kunden eingegangen sind. Ein diesbezügliches Versäumnis des KUNDENS kann nicht zum Nachteil des ANBIETERS ausgelegt werden.Der ANBIETER wird sich bestmöglich darum bemühen, die mit dem KUNDEN besprochenen Ziele zu erreichen. Dies darf jedoch ausdrücklich nicht als Erfolgsgarantie verstanden werden.
5. Reaktionszeiten
ANBIETER verpflichtet sich einerseits dazu, auf angemessene Wünsche des KUNDENS binnen fünf Werktagen zu reagieren. Dies gilt dann nicht, wenn den ANBIETER an einer Überschreitung dieser Frist (zB höhere Gewalt oder Krankheit) kein Verschulden trifft. Andererseits kann der ANBIETER nicht verpflichtet werden, Wünsche des KUNDENS unverzüglich umzusetzen. ANBIETER verpflichtet sich einerseits dazu, auf angemessene Wünsche des KUNDENS binnen fünf Werktagen zu reagieren. Dies gilt dann nicht, wenn den ANBIETER an einer Überschreitung dieser Frist (zB höhere Gewalt oder Krankheit) kein Verschulden trifft. Andererseits kann der ANBIETER nicht verpflichtet werden, Wünsche des KUNDENS unverzüglich umzusetzen.
6. Administration eines Kunden-Accounts bei dritten Dienstleistern
Im Den ANBIETER treffen diesbezüglich keine gesonderten Warnpflichten. Der ANBIETER haftet nicht für eine auf diese Weise verursachte Sperrung. Im Falle einer Sperrung des KUNDEN in diesem Sinne, bleiben die Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem ANBIETER vollständig aufrecht. Der KUNDE hat selbstverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass auf dem von ihm bekanntgegebenen Konto am Tag der Abbuchung ausreichende finanzielle Mittel vorhanden sind. Sollte dies nicht der Fall sein, besteht die Gefahr, dass der KUNDE vom dritten Dienstleister gesperrt wird. Den ANBIETER treffen diesbezüglich keine gesonderten Warnpflichten. Der ANBIETER haftet nicht für eine auf diese Weise verursachte Sperrung. Im Falle einer Sperrung des KUNDEN in diesem Sinne, bleiben die Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem ANBIETER vollständig aufrecht.Änderungen und Adaptionen in den oben genannten Kunden-Accounts der dritten Dienstleister dürfen nur in Absprache mit dem ANBIETER vorgenommen werden. Es liegt in der Verantwortung des KUNDEN, sich mit den Nutzungsbedingungen, AGB und Guidelines der dritten Dienstleister vertraut zu machen und diese einzuhalten.
7. Sichere Aufbewahrung von Zugangsdaten
Der KUNDE ist verpflichtet, im Zuge der Geschäftsbeziehung wahre und vollständige Angaben zu machen und seine Daten stets aktuell zu halten. Er hat seine Daten vertraulich zu behandeln (dies betrifft insbesondere etwaige Log-In-Daten oder Passwörter) und diese sicher und vertraulich aufzubewahren. Sollte der KUNDE den Verdacht eines Missbrauchs durch Dritte haben, hat er den ANBIETER unverzüglich davon zu informieren. Der ANBIETER haftet nicht für eine etwaige Verletzung dieser Verpflichtung.
8. Leistungsstörungen und höhere Gewalt
Sofern der ANBIETER aus Gründen, welche nicht in seiner Sphäre gelegen sind und für welche er kein Verschulden trifft (zB Stromausfall, Cyber-Attacken, höhere Gewalt, Blackouts, Probleme bei Social-Media-Anbietern [dritten Dienstleistern], kurzfristige gesetzliche Änderungen, politische Unruhen, Streiks, Epidemien, Pandemien, seine Leistungen nicht zur Verfügung stellen kann, bleiben die (vollständigen) Entgeltpflichten des KUNDEN davon unberührt.
9. Haftung für Schadenersatz und Gewährleistung
Die Haftung des ANBIETERS für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung ist generell der Höhe nach beschränkt auf das Zwölffache der monatlich vom KUNDEN im Sinne des Punktes 3 zu entrichtenden Entgeltsumme bzw. der einmalig entrichteten Jahressumme. Die Haftung des ANBIETERS für entgangenen Gewinn des KUNDENS ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche verjähren binnen sechs Monaten ab Abnahme der jeweiligen Leistung. Mängelrügeobliegenheiten im Sinne des § 377 UGB sind einzuhalten. Der KUNDE nimmt zur Kenntnis, dass die Verfügbarkeit der Leistungen des ANBIETERS vom Funktionieren des Internets und dessen Infrastruktur abhängig ist, auf die der ANBIETER keinen Einfluss hat. Ausfallszeiten durch notwendige Wartungsarbeiten können ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. Der KUNDE erklärt, dass er für diesbezügliche Ausfälle keine Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche geltend machen wird.Ziel der Vertragsbeziehung (siehe Punkt 1) ist, relevante Kontaktdaten und Informationen über die Zielgruppe und individuelle Personen in der Zielgruppe des KUNDENS zu generieren („Leads“). Der ANBIETER übernimmt allerdings keine Haftung dafür, dass diese Leads vom KUNDEN letztlich auch gesetzeskonform (insbesondere im Sinne der DSGVO und des Telekommunikationsgesetzes) verwertet werden. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass der ANBIETER keine Rechtsberatung bietet. Es obliegt daher der Eigenverantwortung des KUNDENS, die vom ANBIETER kommunizierten Vorschläge vor deren Umsetzung auf deren Rechtskonformität mit einem Rechtsberater zu prüfen.
10. Schad- und Klagloshaltung
Sollte der ANBIETER aufgrund der Nutzung von Informationen, Fotos, Videos, Daten, Logos, oder sonstigen immateriellen Gütern, die der KUNDE dem ANBIETER bereitgestellt hat, rechtlich in Anspruch genommen werden (zB Unterlassungs-, Bereicherungs-, oder Schadenersatzbegehren), verpflichtet sich der KUNDE den ANBIETER schad- und klaglos zu halten. Der KUNDE hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die dem ANBIETER übermittelten Daten und Informationen rechtskonform (insbesondere) im Sinne des Datenschutzrechts, Urheberrecht und Telekommunikationsrechts vom ANBIETER verarbeitet werden dürfen. Sollte der ANBIETER für eine rechtswidrige Nutzung dieser Daten und Informationen von einem Dritten (inklusive Behörden) belangt werden, wir ihn der KUNDE schad- und klaglos halten. Es liegt in der Verantwortung des KUNDEN, seine Kunden rechtskonform (insbesondere im Sinne der Art 13 und 14 DSGVO und § 165 Abs 3 TKG) über deren Datenverarbeitung zu informieren und die Daten seiner Kunden rechtskonform zu verarbeiten. Eine diesbezügliche Verfehlung kann nicht zu Lasten des ANBIETERS ausgelegt werden.
11. Eigentumsvorbehalt
Vertragsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen des KUNDEN im Eigentum des ANBIETERS. Sofern dem KUNDEN urheberrechtliche Verwertungsrechte (im Sinne des § 24 UrhG) zur Nutzung an vom ANBIETER erstellten Programmen, Webseiten und sonstigen Daten und Dateien eingeräumt werden, so werden diese Verwertungsrechte stets unter der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass der KUNDE die Leistung des ANBIETERS vollständig vergütet. Klarstellend wird festgehalten, dass sämtliche exklusiven Werknutzungsrechte an geschaffenen oder eingebrachten Werken beim ANBIETER verbleiben (siehe Punkt 14).
12. Beiziehung von Subunternehmern
Der ANBIETER kann sich für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag Subunternehmer bedienen.
13. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Der ANBIETER ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Der ANBIETER wird den KUNDEN über solche Änderungen durch Zusendung der geänderten Geschäftsbedingungen an die ihm zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse informieren. Der KUNDEN hat das Recht, dieser Änderung zu widersprechen. Erfolgt binnen 14 Tagen ab Zusendung dieser Änderung kein Widerspruch des KUNDEN, ist von einer konkludenten Zustimmung zur Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszugehen.
14. Geistiges Eigentum und vertrauliche Behandlung von Arbeitsergebnissen
Die vom ANBIETER hergestellten Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt und stellen dessen geistiges Eigentum dar. Eine Verwertung dieser Arbeitsergebnisse außerhalb des gegenständlichen Vertragszweckes und nach Beendigung der Vertragsbeziehung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des ANBIETERS. Der ANBIETER erteilt dem KUNDEN die nicht ausschließlichen, nicht exklusiven, zeitlich für die Dauer des Vertragsverhältnisses beschränkten, inhaltlich und örtlich für die Zwecke des Geschäftsverhältnisses beschränkten Werknutzungsbewilligungen (im Sinne des § 24 Abs 1 erster Satz UrhG) dessen Arbeitsergebnisse zu nutzen. Die exklusiven Werknutzungsrechte (im Sinne des § 24 Abs 1 zweiter Satz UrhG) an den Arbeitsergebnissen verbleiben jedenfalls beim ANBIETER. Sofern die Arbeitsergebnisse nicht urheberrechtlich geschützt sind, stellen diese Geschäfts-und Betriebsgeheimnisse im Sinne des § 26b Abs 1 UWG dar. Sie sind vom KUNDEN streng vertraulich zu behandeln und müssen durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen geschützt werden. Eine Verwertung dieser Arbeitsergebnisse außerhalb des gegenständlichen Vertragszwecks und nach Beendigung der Vertragsbeziehung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des ANBIETERs. Eine Offenlegung der Arbeitsergebnisse des ANBIETERs gegenüber Mitbewerbern des ANBIETERs ist streng verbot. Nach Beendigung der Vertragsbeziehung müssen sämtliche Arbeitsergebnisse des ANBIETERs beim KUNDEN vernichtet werden. Diese Vernichtung ist dem ANBIETER auf Nachfrage nachzuweisen. Als „Arbeitsergebnisse“ in diesem Sinne gelten unter anderem vom ANBIETER erstellte: Texte, Werbeanzeigen, Video-Skripts, Funnels, Bild-Werbeanzeigen, im Web-Auftritt eingebaute Videos und Funnels. Die Regelung betreffend der Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen nach Punkt 17. bleibt davon unberührt und gilt als wirksam vereinbart.
15. Abwerbeverbot
Der KUNDE verpflichtet sich dazu, während der Dauer des Vertragsverhältnisses, sowie für die Dauer von einem Jahr nach deren Beendigung, keine Mitarbeiter des ANBIETERS abzuwerben.
16. Selbständige Arbeitsverrichtung
Der ANBIETER verrichtet seine Arbeitsleistung selbstständig. Er ist nicht in die betrieblichen Strukturen des KUNDEN eingebunden und unterliegt keinen Weisungen. Er ist weder an eine bestimmte Arbeitszeit noch an einen bestimmten Arbeitsort, eine bestimmte Arbeitsfolge oder ein bestimmtes Arbeitsverfahren gebunden. Das zeitliche Ausmaß zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistung bleibt seinem Ermessen überlassen.
17. Datenschutz und Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
Die Weitergabe von Daten und Informationen an die jeweiligen erforderlichen Geschäftspartner ist im zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Ausmaß erlaubt. Ansonsten ist der ANBIETER und der KUNDE wechselseitig verpflichtet, über die mit dem anderen in Zusammenhang stehenden Umstände, Daten oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, in deren Kenntnis sie aufgrund der vorliegenden Geschäftsbeziehung gelangen, Verschwiegenheit zu bewahren und insbesondere das Datengeheimnis einzuhalten. Diese Verpflichtungen zum Daten- und Geschäftsgeheimnis gelten auch über das Vertragsverhältnis hinaus. Der ANBIETER und der KUNDE verpflichten sich weiters, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen in diesem Sinn zu belehren und anzuweisen.Es wird darauf hingewiesen, dass die vom ANBIETER eingesetzten Arbeitsmethoden als vertraulich zu behandelnde Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse im Sinne des § 26b UWG darstellen. Der KUNDE wird angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen ergreifen, diese Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vor der Offenlegung Dritter zu schützen. Sofern der ANBIETER im Auftrag des KUNDEN personenbezogene Daten verarbeitet, werden die Vertragsparteien einen Auftragsverarbeitervertrag nach Art 28 DSGVO abschließen.
18. Referenzklausel
Der ANBIETER ist berechtigt, den Umstand der Geschäftsbeziehung mit dem KUNDEN durch eine Referenz auf seiner Homepage oder seinen Geschäftspapieren auszuweisen. Er ist in diesem Zusammenhang berechtigt, das Logo des KUNDEN heranzuziehen.
19. Dauer des Vertragsverhältnisses und Vertragsbeendigung
Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, wird das Vertragsverhältnis mit dem KUNDEN auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwölf Wochen zum Letzten eines jeden Monat gekündigt werden (ordentliche Kündigung). Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt dadurch unbenommen. Sofern sich der KUNDE zur Bezahlung eines Jahres-Rabattes, damit ist die Bezahlung für ein gesamtes Jahr gemeint, entschließt, verzichtet der KUNDE für die Dauer dieses Jahres auf eine ordentliche Kündigung im Sinne des oben genannten Absatzes. In diesem Fall kann das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten frühestens zum Tag des auf den Tag des Vertragsabschlusses folgenden Jahres gekündigt werden. Dazu ein Beispiel zur besseren Veranschaulichung: Der KUNDE schließt am 15.5.2024 das Vertragsverhältnis ab und bezahlt den Jahres-Rabatt. Das Vertragsverhältnis kann frühesten, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten, zum 15.5.2025 gekündigt werden. Selbiges gilt für andere zeitlich limitierte Pauschalen sinngemäß. Den ANBIETER trifft, abgesehen von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (im Sinne des § 212 UGB bzw §132 BAO), keine Verpflichtung, Daten, Informationen, Social-Media-Content, Strategien oder ähnliches, über das Vertragsverhältnis hinaus zu speichern.
20. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Diesem Vertragsverhältnis liegt österreichisches Recht zugrunde. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) sowie von Verweisungsnormen ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Graz, Österreich.
21. Sonstiges
Falls ein Teil dieser Bedingungen unwirksam sein sollte, wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bedingung soll durch eine solche wirksame Bedingung ersetzt werden, die dem aus der Vereinbarung erkennbaren Willen beider Vertragsparteien wirtschaftlich möglichst nahekommt. Die ANBIETER empfiehlt dem KUNDEN diese AGB dauerhaft zu speichern.
(Stand Februar 2024)